Wenn Sie Opfer von Justizwillkür, Rechtsbeugung oder Korruption geworden sind und trotz eines Anwalts keine Gerechtigkeit erfahren haben, können Sie sich an uns wenden, wir werden Ihren Fall untersuchen und entscheiden, ob wir in Ihrem Fall tätig werden.
Das Wohl von Kindern liegt uns besonders am Herzen. Wenn wir tätig werden, vertreten wir ausschließlich die Interessen der Kinder und mischen uns nicht in private Streitigkeiten zwischen den Eltern ein.
Auch in Verbraucherschutzfällen, insbesondere bei Problemen mit Banken, versuchen wir zu helfen, aber nie bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen.
Wir befassen uns auch mit Fällen, in denen das Wohlergehen von Tieren oder natürliche Ressourcen gefährdet sind, entweder selbst oder mit Hilfe unserer Partner.

Vollmacht für uneingeschränkt geschäftsfähige Personen