Wenn Sie Opfer von Justizwillkür, Rechtsbeugung oder Korruption geworden sind und trotz eines Anwalts keine Gerechtigkeit erfahren haben, können Sie sich an uns wenden, wir werden Ihren Fall untersuchen und entscheiden, ob wir in Ihrem Fall tätig werden.
Das Wohl von Kindern liegt uns besonders am Herzen. Wenn wir tätig werden, vertreten wir ausschließlich die Interessen der Kinder und mischen uns nicht in private Streitigkeiten zwischen den Eltern ein.
Auch in Verbraucherschutzfällen, insbesondere bei Problemen mit Banken, versuchen wir zu helfen, aber nie bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen.
Wir befassen uns auch mit Fällen, in denen das Wohlergehen von Tieren oder natürliche Ressourcen gefährdet sind, entweder selbst oder mit Hilfe unserer Partner.
Bitte beachten Sie, dass wir in der Lage sind, Ihnen zu helfen, wenn Sie uns eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht schicken. Dies ist also auch präventiv sinnvoll, wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden.
UNITED FOR FREEDOM und UNITED FOR CHILDREN haben jedoch keine Verpflichtungen, die sich aus einer Vollmacht von Ihnen ergeben. Solange wir Sie nicht schriftlich darüber informieren, dass wir Ihren Fall übernehmen, wird die Vollmacht auch nur als Teil des Antrags betrachtet.
Vollmacht Eltern für Ihr Kind
Vollmacht Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr
Vollmacht für uneingeschränkt geschäftsfähige Personen
Vollmacht für uneingeschränkt geschäftsfähige Personen aus Polen
bei Problemen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz