Als internationale Menschenrechtsorganisation setzen wir uns vorrangig mit dem
Gesichtspunkt der Einhaltung der Grund- und Menschenrechte und weniger mit dem
Thema Schuld oder Unschuld des Betroffenen auseinander. Es interessiert uns dabei vor
allem, ob die Bewertung von Schuld oder Unschuld objektiv, fair und im Einklang mit den
Menschenrechten war.
Es ist für uns aber auch wichtig, ob bei nachgewiesener Schuld in Bezug des Tatvorwurfs
diese Tat auch tatsächlich eine strafbare Handlung darstellt oder ob es vielleicht eine
Rechtsgrundlage für die juristisch verfolgte Handlung gibt. Des Weiteren interessiert uns
auch die Verhältnismäßigkeit der Strafe zur nachgewiesenen Tat. Es ist aber nicht unsere
Aufgabe, den Angeklagten vor Gericht zu verteidigen, dessen Unschuld zu beweisen oder
die ihm vorgeworfene Tat zu widerlegen. Dies ist in der Praxis einzig die Aufgabe der
Verteidigung, obwohl es im Einklang mit den Menschenrechten die Aufgabe der Anklage
wäre, die Schuld über jeden Zweifel erhaben nachzuweisen, anstatt de facto eine
Beweislastumkehr zu praktizieren, wie wir sie derzeit vor deutschen Gerichten erleben.
Wir haben im Folgenden die Verstöße gegen die Menschenrechte detailliert aufgezeigt und eine Erklärung sowie Reaktion von Seiten der Justiz gefordert, die diese mit allen Mitteln verweigern will. Aus diesem Grund haben wir uns an alle Fraktionen im Niedersächsischen Landtag gewandt.
Jeder, der für Recht und Gerechtigkeit eintritt, kann sich gerne auf die von uns aufgeführten Rechte berufen und bei seinem zuständigen Abgeordneten Druck machen, damit dieser für die Einhaltung des Rechts, vor allem der Menschenrechte sorgt. Nur gemeinsam sind wir stark!
Das Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO
Stellungname zum Fall Dr. Reiner Füllmich sowie zum Umgang mit dem Zeugen Prof. Dr. Martin Schwab